Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
Erwachsene Menschen mit einer Behinderung haben Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Sie müssen die Möglichkeit haben, wie andere junge Leute auch, ihr Elternhaus zu verlassen. Wohnen bedeutet Geborgenheit, Eigenständigkeit, Privatsphäre und Gemeinschaft, nicht nur Unterkunft und Verpflegung.
Die Bewohner/innen unserer Häuser werden individuell und partnerschaftlich begleitet und unterstützt.
So viel Eigenständigkeit wie möglich – so viel Hilfestellung wie nötig. Für die Beschäftigten der Schwinge Werkstätten gibt es folgende Wohnmöglichkeiten, die in ihrem Betreuungsangebot abgestufte Leistungen erbringen: